Abmeldung

 

Wenn Sie sich vor Ende der Anmeldefrist der g.a.s.t. von der Prüfung abmelden, bekommen Sie das zuvor bezahlte Prüfungsentgelt zurück. g.a.s.t. kann jedoch in solchen Fällen eine Verwaltungspauschale von maximal 15% einbehalten. Die Abmeldung muss über Ihr Teilnehmenden-Portal erfolgen. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Erscheinen Sie nicht zur Prüfung, ohne sich zuvor rechtzeitig abgemeldet zu haben, oder brechen Sie die Prüfung vorzeitig ab, erhalten Sie kein Geld zurück.

 

 

Ja, für eine Teilnahme am papierbasierten TestAS können Sie sich zu einem anderen Termin ummelden, wenn Anmeldungen parallel möglich sind. Über Ihr Teilnehmenden-Portal können Sie sich rechtzeitig vor Anmeldeschluss zu einem anderen Termin kostenfrei ummelden.

 

 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung erscheinen, wird das Prüfungsentgelt nicht zurückgezahlt. Es besteht auch kein Anspruch, die Prüfung auf ein anderes Datum zu verschieben.

 

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