Sie haben eine körperliche Beeinträchtigung oder Lernschwierigkeiten? Dann können Sie für den TestAS besondere Bedingungen bei der Prüfungsdurchführung beantragen – einen Nachteilsausgleich. Wir bemühen uns gemeinsam mit unseren Testzentren, Ihren spezifischen Bedarf bei der Durchführung des TestAS zu berücksichtigen.
Wichtig! Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf. Informieren Sie g.a.s.t. oder das Testzentrum, in dem Sie den TestAS ablegen möchten, mindestens 2–3 Monate vor Ihrem gewünschten Prüfungstermin über Ihre Beeinträchtigung und erfragen Sie die nächsten Schritte. Chinesische Teilnehmende mit Beeinträchtigung melden sich bitte direkt bei kontakt@gast.de
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie besondere Bedingungen beantragen, z.B. bei
Sie haben eine Beeinträchtigung, die hier nicht aufgeführt ist? Bitte sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gern über weitere Beeinträchtigungen, für die Sie einen Nachteilsausgleich erhalten können: kontakt@gast.de
Je nach Beeinträchtigung und Testversion (papierbasiert oder digital) können verschiedene Modifikationen bei g.a.s.t. beantragt werden.
Beispiele für die Anpassung der Prüfungsumgebung und -durchführung:
Je nach Testversion (papierbasiert oder digital) können auch Prüfungsmaterialen an Ihre Beeinträchtigung angepasst werden (z.B. vergrößerter Ausdruck von Testheften).
So beantragen Sie besondere Durchführungsbedingungen:
Sobald die Durchführungsmodalitäten von g.a.s.t. gemeinsam mit dem Testzentrum und Ihnen festgelegt wurden, schicken wir Ihnen eine schriftliche Vereinbarungen.