Bei dieser Aufgabe ist zunächst noch nicht klar, ob es sich bei der gesuchten Seitenansicht um die
linke oder die rechte handelt. Aus der Draufsicht geht hervor, dass in der linken Seitenansicht (LSA)
einer der beiden Ausleger am oberen Ende des Pfeilers auf den Betrachter zuweist und der andere nach
rechts weist. In der rechten Seitenansicht (RSA) ist nur einer der beiden Ausleger zu sehen; er weist
nach links.
Damit kommen die Antwortoptionen (B) und (D) als LSA und die Optionen (A) und (C) als RSA in Betracht.
Option (B) scheidet aus, weil am Übergang von der Grundplatte zum Pfeiler keine Kante eingezeichnet
ist. Aus der Draufsicht geht hervor, dass die Grundplatte viereckig ist, d. h. in der Seitenansicht
muss an dieser Stelle genau wie in der Vorderansicht eine Kante zu sehen sein.
Bei Option (D) ist am oberen Ende am Übergang von Pfeiler zu Ausleger ein Absatz eingezeichnet: In
der Draufsicht ist an der entsprechenden Stelle jedoch eine durchgehende Kante zu sehen.
Bei Option (A) hingegen ist diese Kante am Übergang von Pfeiler zu Ausleger zu Recht eingezeichnet,
da es sich hier um eine RSA handelt. Die linke senkrechte Kante des Pfeilers vor dem Ausleger muss
also sichtbar sein. Auch die übrigen Merkmale von Option (A) stimmen mit der Draufsicht und der
Vorderansicht des Körpers überein, so dass (A) der Lösungsbuchstabe zu dieser Aufgabe ist.
Option (C) kann nicht die Lösung sein, weil der Übergang von Ausleger zu Pfeiler hier als ebene
Fläche dargestellt ist, laut Draufsicht an dieser Stelle aber eine Kante sichtbar sein muss.